Während der Dauer des Verwaltungsbeschwerdeverfahrens hielt der Gemeinderat jedoch sinngemäss fest, durch die Abklärungen der Abteilung für Umwelt habe sich die technische Situation geklärt, weshalb er nun die Anerkennung der Beschwerde beantrage (Duplik des Gemeinderats, S. 1, act. 148).