In der Arbeitszone I auf Parzelle aaa, angrenzend an die Wohnzone 2, die Wohn- und Arbeitszone 3 und die Landwirtschaftszone (vgl. Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde R._____ vom [...], genehmigt vom Regierungsrat am [...], [BNO] sowie dazugehörigem Bauzonen- und Kulturlandplan) ist der Neubau einer Mobilfunkanlage mit einer Antenne auf dem Flachdach des Gebäudes Nr. fff vorgesehen. Geplant ist eine 7 m hohe Antenne sowie technische Einrichtungen und eine Zugangsleiter an der Südwestfassade. Diese erreichen zusammen mit der Baute (das heisst gemessen ab dem massgebenden Terrain) eine Gesamthöhe von 16,84 m (vgl. Plan "Ansicht A" vom 20. August 2019, kommunale Vorakten, Beilage 9).