Hinsichtlich Verhalten des Beschwerdeführers führt der Klassenlehrer zwar aus, dass dieser die Aufmerksamkeit teilweise fordernd suche und auf sich ziehe, er hält aber auch fest, dass der Beschwerdeführer ein anständiger, aufgeweckter und freundlicher Junge sei. Insgesamt gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass der Beschwerdeführer untragbar wäre für die Realschule. 8. Gestützt auf obige Ausführungen ist die Beschwerde gutzuheissen. Dem Beschwerdeführer wird der weitere Verbleib in der 1. Klasse der Realschule T._____ gestattet.