Der Bericht seitens des aktuellen Klassenlehrers des Beschwerdeführers in der Realschule T._____ über das 1. Quartal ist – wie der Klassenlehrer auch selbst ausführt – nicht sonderlich aussagekräftig, da abzüglich der Startwoche und der Spezialwoche nur gerade vier Wochen regulärer Unterricht stattgefunden haben. Dennoch lassen die Ausführungen und die aufgelisteten Noten erkennen, dass der Beschwerdeführer nicht von vornherein ausserstande ist, um die notwendigen Leistungen für den Verbleib in der Realschule zu erbringen.