Entsprechend der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. AGVE 2010, S. 230 ff. und AGVE 2005, S. 591 ff.) erscheint es angezeigt, während der Dauer eines Beschwerdeverfahrens erbrachte Leistungen bei der Beurteilung der Frage, ob eine Schülerin oder ein Schüler in der von ihr oder ihm vorläufig besuchten Klasse definitiv verbleiben darf oder die Klasse und damit verbunden den Schultyp wechseln muss, zu berücksichtigen. 7.2