Dementsprechend werden für die 6. Klasse die Noten 4.0, 3.5, 4.5 und 2.5 sowie aLz im Fach Deutsch aufgeführt. Dies verzerrt jedoch das tatsächliche Bild, denn wie bereits unter E. 6.2 ausgeführt, zeigt die Gesamtbetrachtung der Noten zwar sehr wohl, dass der Beschwerdeführer mehrere ungenügende Noten aufweist, sie zeigt aber vor allem, dass die Mehrheit der Leistungen genügend ist trotz der erwähnten Defizite in Graphomotorik und Deutsch.