Bei Schülerinnen und Schülern, die in einem oder mehreren Fächern nach angepassten Lernzielen (aLz) unterrichtet werden, werden in diesem Fach im Zwischenbricht beziehungsweise im Jahreszeugnis keine Noten gesetzt. Anstelle der Noten erhalten sie einen Bericht zu den aLz, der dem Zwischenbericht beziehungsweise Jahreszeugnis angehängt wird. Ein Promotionsentscheid kann daher nicht aufgrund des Notendurchschnitts gefällt werden. Er wird stattdessen gestützt auf § 25 Abs. 4 Promotionsverordnung aufgrund einer Gesamtbeurteilung und mit Blick auf das Erreichen der individuellen Lernziele gefällt.