Gemäss § 13 Abs. 3 der Verordnung über die Laufbahnentscheide an der Volksschule (Promotionsverordnung) vom 19. August 2009 (SAR 421.352) wird für den Übertritt in die Realschule empfohlen, wer aufgrund der Gesamtbeurteilung im Zwischenbericht der 6. Klasse in den Kern- und Erweiterungsfächern gemäss Anhang 2 überwiegend genügende Leistungen aufweist. Anhang 2 der Promotionsverordnung ist zu entnehmen, dass es sich bei den Kernfächern der 6. Klasse der Primarschule um folgende Fächer handelt: • Deutsch • Mathematik • Natur, Mensch, Geschichte