Ihr Entscheid ist ein auf besonderer Sachkenntnis beruhendes Werturteil, das der Kontrolle durch eine Beschwerdeinstanz nur beschränkt zugänglich ist. Der Regierungsrat greift auf Beschwerde hin in der Regel nur ein, wenn bei einer Prüfung oder Notengebung Verfahrensfehler vorgekommen sind, die sich auf das Prüfungsergebnis oder auf die Zeugnisnoten auswirken können, oder wenn offensichtlich falsche Bewertungen vorgenommen worden sind oder sich die Behörden von Erwägungen haben leiten lassen, die keine – oder doch keine massgebliche – Rolle hätten spielen dürfen (Zentralblatt für Staats- und Gemeindeverwaltung [ZBl] 86/1985, S. 326 ff.).