Die Verantwortung für eine korrekte Beurteilung liegt aber in erster Linie bei den Lehrpersonen, Prüfungsorganen oder Promotionskonferenzen, denen ein erheblicher Ermessensspielraum zusteht. Ihr Entscheid ist ein auf besonderer Sachkenntnis beruhendes Werturteil, das der Kontrolle durch eine Beschwerdeinstanz nur beschränkt zugänglich ist.