Mit Instruktionsverfügung vom 18. Oktober 2024 wurden die Eingaben an die Verfahrensbeteiligten zur Kenntnisnahme zugestellt und das Instruktionsverfahren abgeschlossen. L. Mit Schreiben vom 29. November 2024 reichte der Beschwerdeführer weitere Leistungskontrollen nach. Diese wurden mit Instruktionsverfügung vom 5. Dezember 2024 an die Verfahrensbeteiligten zur Kenntnisnahme zugestellt. M. Auf die verschiedenen Eingaben wird – soweit erforderlich – in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. 2 von 9 Erwägungen 1.