Die Vorinstanz reichte die Akten mit Schreiben vom 10. Juli 2024 ein und teilte mit, dass sie auf den gefällten Entscheid verweise und es ihrerseits keine weiteren Ergänzungen gebe. Der Beschwerdegegner reichte mit Eingabe vom 7. August 2024 die Akten ein. Mit Telefonanruf vom 2. September 2024 teilte er mit, dass auf eine Stellungnahme verzichtet werde. F. Mit Zwischenentscheid des instruierenden Rechtsdiensts des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS) vom 29. Juli 2024 wurde der Beschwerdeführer für die Dauer des Beschwerdeverfahrens vor dem Regierungsrat der 1. Klasse der Realschule zugewiesen. G.