2. Dem Übertritt des Beschwerdeführers in die Realschule Oberstufe sei stattzugeben. 3. Eventualiter sei der Beschwerdeführer anzuweisen, die 6. Klasse zu repetieren. 4. Subeventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. – Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MWST zulasten der Beschwerdegegnerin. –" D. Mit Instruktionsverfügung vom 8. Juli 2024 wurden der Schulrat des Bezirks R._____ (im Folgenden: Vorinstanz) und der Vorstand der Kreisschule B._____ (im Folgenden: Beschwerdegegner) zur Stellungnahme und Einreichung aller Akten bis zum 26. Juli 2024 aufgefordert. E.