Die Abweisung des Antrags des Anzeigers bezüglich weiterer Konzerte in kantonalen Unterkünften stützt sich sodann auf sachliche Gründe. Wie der Leiter der Sektion D._____ in seiner E-Mail vom 26. August 2024 festhielt, stützte sich dieser Entscheid insbesondere auf die Beeinträchtigungen im normalen Tagesablauf der Bewohnerinnen und Bewohnern der Unterkunft, auf den Mangel an geeigneten Räumlichkeiten für ein Konzert, auf den unklaren Mehrwert der Darbietung für die Bewohnerinnen und Bewohnern, sowie auf die Probleme im Anschluss an das Konzert des Anzeigers vom 19. August 2024. Diesbezüglich macht der Leiter der Sektion D.__