2 von 4 Bewilligung zur Ausübung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten angewiesen ist, verfügt das DGS über keinerlei Möglichkeiten, gegenüber Airbnb ein Berufsverbot auszusprechen, oder die Entsperrung des Anzeigers auf der Plattform anzuordnen. Dementsprechend ist in Bezug auf die Beantwortung des Anliegens des Anzeigers beziehungsweise die angebliche Untätigkeit des Vorstehers DGS auch keine Pflichtverletzung erkennbar. 4.