Für eine Überprüfung der geltend gemachten Monopolstellung von Airbnb ist wiederum die eidgenössische Wettbewerbskommission zuständig, bei der Hinweise auf mögliche Monopole angezeigt werden können (vgl. Art. 26 Abs. 1 Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen [Kartellgesetz, KG] vom 6. Oktober 1995). Da Airbnb im Kanton Aargau auf keine kantonale