Wie der Vorsteher DGS mit E-Mail vom 15. März 2023 an den Anzeiger richtigerweise festhält, handelt es sich bei der angeblich ungerechtfertigten Sperrung des Anzeigers seitens der Internetplattform Airbnb um eine zivilrechtliche Streitigkeit zwischen dem Anzeiger und Airbnb. Dem Anzeiger steht für eine diesbezügliche Beratung im Zusammenhang mit allfälligen Rechtsansprüchen beispielsweise die unentgeltliche Rechtsauskunft des aargauischen Anwaltsverbands zur Verfügung. Für eine Überprüfung der geltend gemachten Monopolstellung von Airbnb ist wiederum die eidgenössische Wettbewerbskommission zuständig, bei der Hinweise auf mögliche Monopole angezeigt werden können (vgl. Art.