Mit Eingabe vom 8. November 2024 nahm der der Vorsteher DGS zur Aufsichtsanzeige Stellung. Der Rechtsdienst des Regierungsrats stellte diese Vernehmlassung am 12. November 2024 dem Anzeiger zu, schloss den Schriftenwechsel und hielt fest, dass die Angelegenheit nunmehr dem Regierungsrat zur Beantwortung unterbreitet werde. Erwägungen 1.