Am 25. September 2024 erhob A._____, Q._____ (nachfolgend: Anzeiger), gegen den Vorsteher DGS eine Aufsichtsanzeige. Sinngemäss beanstandete der Anzeiger, dass der Vorsteher DGS in ungenügender Weise auf die angeblich diskriminierende Sperrung des Anzeigers auf der Internetplattform Airbnb reagiert habe. Zudem forderte der Anzeiger, dass festzustellen sei, dass durch die Verweigerung der Genehmigung weiterer Konzerte in kantonalen Unterkünften das Besuchsrecht deren Bewohnerinnen und Bewohnern in unrechtmässiger Weise eingeschränkt werde. Auf die Begründung der Aufsichtsanzeige wird – soweit erforderlich – in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. D.