Am 19. August 2024 gab A._____ in der kantonalen Unterkunft für Personen aus dem Asylbereich S._____ ein Konzert, in dessen Folge es zu Konflikten zwischen ihm und der Leitung der Unterkunft kam. Am gleichen Tag wandte sich A._____ per E-Mail unter anderem an den Leiter der Sektion D._____, beschwerte sich über die aus seiner Sicht ungebührliche Behandlung und beantragte eine Genehmigung für ein weiteres Konzert in der kantonalen Unterkunft R._____. Am 26. August 2024 beantwortete der Leiter der Sektion D._____ das Vorbringen von A._____ und hielt fest, dass von weiteren Konzerten in kantonalen Unterkünften abgesehen werde.