Im Jahr 2014 wurde A._____ gemäss eigenen Angaben durch die Internetplattform Airbnb von der Nutzung ihrer Angebote – insbesondere der kurzfristigen Miete und Vermietung von Privatwohnungen – gesperrt. Am 7. Januar 2023 wandte sich A._____ per E-Mail an den Vorsteher des Departements Gesundheit und Soziales (DGS) und forderte diesen auf, in dieser Angelegenheit tätig zu werden und unter anderem die Internetplattform Airbnb mit einem Berufsverbot zu belegen. Mit E-Mail vom 15. März 2023 antwortete der Vorsteher DGS auf dieses Vorbringen. In der Folge fand weiterer E-Mail-Verkehr zwischen A._____ und dem Vorsteher DGS statt. B.