Zu den Nebennutzflächen gehören im Wohnungsbau zum Beispiel Waschküchen, Abstellräume, Fahrzeugeinstellräume oder Schutzräume (vgl. Norm SIA 416). Im vorliegenden Fall planen die Beschwerdeführenden einen Erweiterungsbau, der als flexible Wohneinheit konzipiert ist und gemäss eigener Beschreibung entweder als Haus mit 5 ½-Zimmern oder als 3 ½-Zimmer-Wohnung mit einer separaten Einliegerwohnung genutzt werden kann (vgl. Schreiben der Beschwerdeführenden "Anwohnerinformation 1: Baugesuch für Anbau und Aufstockung W-Strasse 7 in R._____", act. 48). Im geplanten Erweiterungsbau werden somit nicht lediglich Nebennutzflächen realisiert, sondern im Wesentlichen neuer Wohnraum geschaffen.