Eine solche funktionale Gebundenheit ist insbesondere dann anzunehmen, wenn es sich dabei um eine Anoder Nebenbaute handelt. Als Anbauten werden Bauten bezeichnet, die mit einem anderen Gebäude zusammengebaut sind, in ihren Dimensionen die zulässigen Masse nicht überschreiten und nur Nebennutzflächen enthalten (vgl. Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe [IVHB] vom 22. September 2005, Ziff. 2.2). Zu den Nebennutzflächen gehören im Wohnungsbau zum Beispiel Waschküchen, Abstellräume, Fahrzeugeinstellräume oder Schutzräume (vgl. Norm