Die Beschwerdeführenden machen geltend, dass sich ein Erweiterungsbau auf der Parzelle unter Einhaltung des Waldabstands überhaupt nicht realisieren liesse. Sie machen somit eine funktionale Gebundenheit des geplanten Bauprojekts an die bereits bestehende Hauptbaute geltend. Eine solche funktionale Gebundenheit ist insbesondere dann anzunehmen, wenn es sich dabei um eine Anoder Nebenbaute handelt.