Die von den Beschwerdeführenden geltend gemachten öffentlichen und privaten Interessen sind demgegenüber lediglich von untergeordneter Natur. Bei der betreffenden Parzelle handelt es sich weder um eine Baulücke, noch wäre im Rahmen des geplanten Bauprojekts eine deutliche Optimierung der räumlichen Gliederung der bebauten Flächen in der Umgebung zu erwarten. Auch das öffentliche Interesse an einer verdichteten Bauweise vermag im konkreten Einzelfall die Interessen an einer Einhaltung des Waldabstands nicht zu überwiegen. Ebenfalls nichts zu ihren Gunsten ableiten können die Beschwerdeführenden aus dem Umstand, dass keine Einwendungen gegen das Bauprojekt erhoben wurden. In