Die Empfehlung der Bauberatungsfirma an den Gemeinderat, das Baugesuch in Anwendung von § 15 Abs. 4 BNO R._____ zu bewilligen, steht denn auch unter dem expliziten Vorbehalt des Ergebnisses der baurechtlichen Prüfung, unter anderem auch in Bezug auf die Einhaltung des Waldabstands. Die Beschwerdeführenden können somit aus dieser Stellungnahme in Bezug auf die Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des gesetzlichen Waldabstands nichts zu ihren Gunsten ableiten.