Der Wald kann durch die Einhaltung eines genügenden Abstands vor natürlicher oder menschlicher Zerstörung bewahrt werden. Der Waldabstand ermöglicht ausserdem eine zweckmässige Bewirtschaftung und Erschliessung des Walds und trägt dem ökologischen Wert des Waldrands Rechnung (Urteil des Bundesgerichts [BGer] 1C_415/2014 vom 1. Oktober 2015 E. 2.5). Die Waldränder sind sowohl wegen ihres landschaftlichen, biologischen und ästhetischen Werts als auch angesichts ihrer