5 von 8 weit zu verstehen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 2C_125/2023 vom 21. Mai 2024 E. 4.3.2). Personen, die Waffen besitzen wollen, müssen mit Blick auf die erhöhten Gefahren, welche von diesen Gegenständen ausgehen, besonders zuverlässig sein. Diese Zuverlässigkeit kann dem Beschwerdeführer derzeit aufgrund der vorliegenden Anhaltspunkte aber gerade nicht im erforderlichen Ausmass attestiert werden.