Die Fachstelle SIWAS hat als zuständige kantonale Behörde die waffenrechtliche Beurteilung der Waffenfähigkeit anlässlich von Gesuchen um Ausstellung von Waffenerwerbsscheinen praxisgemäss umfassend vorzunehmen. Konkret bedeutet dies, dass die Fachstelle SIWAS vorliegend neben den im Vorfeld der aktuellen Beurteilung erfolgten Untersuchungen im Zusammenhang mit waffen- und kriegsmaterialbezogenen Äusserungen in der Telegram-Chatgruppe "D._____" auch andere polizeiliche, strafrechtliche oder sonstige Erkenntnisse sowie allfällig diesbezüglich veranlasste Abklärungen in ihre Gesamtbetrachtung einbeziehen durfte.