Seine in der Telegram-Chatgruppe "D._____" gemachten Äusserungen seien schliesslich als blosse Scherze einzustufen, die im Sinne eines blossen gedanklichen Austausches der Meinungsäusserungsfreiheit unterliegen würden. Es sei somit zu vermuten, dass die Fachstelle SIWAS seine Person oder zumindest seine Ansichten einfach ablehne, weshalb sich ihre Begründungen auch mehr auf unsubstantiierte Behauptungen und persönliche Meinungen als auf tatsächliche Gegebenheiten stützen würden. Dementsprechend sei auch die Aussage, dass er über kein stabiles Umfeld im "wahren Leben" verfüge, sprich charakterlich labil sei, aus der Luft gegriffen (vgl. Beschwerde vom 26. September 2023, act.