Die Anordnung einer neuerlichen fachärztlichen Prüfung seiner Waffenfähigkeit allein gestützt auf vage Verdachtsmomente erweise sich unter diesen Umständen als willkürlich. Ebenso sei der Beizug seines Sanitätsdossiers des Militärärztlichen Dienstes der Schweizer Armee aus dem Jahre 2011 nicht statthaft, sei dieses doch weder aktuell noch relevant. Seine sich daraus ergebende Dienstuntauglichkeit sei überdies auch nur gestützt auf ein durch seine pazifistische Mutter veranlasstes psychiatrisches Attest ohne Konsultation seiner Person ergangen. Das betreffende Attest verdiene deshalb auch keine Glaubhaftigkeit. Seine in der Telegram-Chatgruppe "D.____