im Jahr 2021 keine waffenrechtlichen Hinderungsgründe festgestellt. Ihm seien in der Vergangenheit denn auch der Erwerb von über 100 Waffen bewilligt worden, und dies in Kenntnis der Umstände. Eine erneute und unnötige Kosten verursachende Überprüfung seiner Waffenfähigkeit sei somit nicht angezeigt beziehungsweise notwendig, zumal auch der Vertrauensarzt Dr. med. C._____, R._____, in seinem Attest vom 29. Juni 2023 keine Auffälligkeiten festgestellt und selbst der kantonale Staatsschutz ihm keinen Waffenmissbrauch zugetraut habe.