WG) keine allzu hohen Anforderungen zu stellen. Immerhin muss aber ein ausreichendes Mass an Wahrscheinlichkeit bestehen, dass mit einer entsprechenden Bewilligung zum Waffenerwerb beziehungsweise ohne allfällige Beschlagnahmung der betreffenden Waffen die Sicherheit von Personen oder die öffentliche Ordnung gefährdet wäre. Die zuständige Behörde hat hierzu eine Prognose über das Risiko der missbräuchlichen Waffenverwendung zu treffen.