In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird festgestellt, dass der mit Entscheid des Gemeinderats Q._____ vom 9. Oktober 2023 verfügte vollständige Schulausschluss zurecht erfolgte, jedoch nur für die Dauer von einer Woche hätte angeordnet werden dürfen. Der Beschwerdeführer bleibt folglich bis am 20. Oktober 2023 vollständig vom Unterricht ausgeschlossen. […] 3.