Nachdem der Beschwerdeführer zu 2/3 obsiegt und zu 1/3 unterliegt, hat der Beschwerdeführer Anspruch auf einen Anteil von 2/3, mithin Fr. 3'230.– seiner Parteikosten. Diese gehen je hälftig (Fr. 1'615.–) zulasten des Gemeinderats Q._____ und zulasten der Staatskasse. Beschluss 1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde werden Ziffern 1 und 3 des Entscheids des Schulrats des Bezirks R._____ vom 18. Oktober 2023 aufgehoben und im Sinne der Erwägungen wie folgt neu gefasst: "1.