Indem auch der Schulrat des Bezirks R._____ seinen Entscheid gestützt auf die geschwärzten Akten fällte, ohne deren gesamten Inhalt zu kennen, wurde das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers im vorinstanzlichen Verfahren teilweise nicht gewahrt (vgl. E. 1). Er war deshalb gezwungen, die vorliegende Beschwerde einzureichen, um überhaupt mit seinen Argumenten gehört zu werden. Es rechtfertigt sich deshalb, eine reduzierte Staatsgebühr zu veranschlagen (vgl. Urteil 1C.254/2017 des Bundesgerichts vom 5. Januar 2018, E. 3.2). Analog zum Verfahren vor dem Schulrat des Bezirks R.__