Wie der Schulrat des Bezirks in seinem Entscheid vom 18. Oktober 2023 korrekt ausführt, handelt es sich beim Schreiben des SPD nicht um ein eigentliches Gutachten, sondern um eine erste Einschätzung zuhanden der Eltern des Beschwerdeführers, welcher nicht das Gewicht eines offiziellen Gutachtens beizumessen ist. Es ist zudem angesichts der unter E. 4.5.6 dargelegten Dringlichkeit nachvollziehbar, dass die Schulleitung und der Gemeinderat mit dem Ergreifen der Disziplinarmassnahme nicht zuwarten wollten, bis eine abschliessende Einschätzung seitens des SPD vorliegt. Dennoch wäre eine Berücksichtigung dieser ersten Einschätzung zumindest bei der Festlegung der Dauer des Ausschlusses mög-