Dies verdeutlicht auch das Schreiben vom 3. Oktober 2023 betreffend die Ersteinschätzung seitens des SPD, in welchem dazu geraten wird, vor einem nächsten einschneidenden Schritt die Situation ganzheitlich zu beurteilen und die passende Empfehlungen daraus abzuleiten. Wie der Schulrat des Bezirks in seinem Entscheid vom 18. Oktober 2023 korrekt ausführt, handelt es sich beim Schreiben des SPD nicht um ein eigentliches Gutachten, sondern um eine erste Einschätzung zuhanden der Eltern des Beschwerdeführers, welcher nicht das Gewicht eines offiziellen Gutachtens beizumessen ist.