Als Begründung für die Dauer des Ausschlusses wird nebst der Beruhigung der Klasse die Suche nach einem geeigneten Lernsetting für den Beschwerdeführer angeführt (Entscheid des Gemeinderats Q._____ vom 9. Oktober 2023 E. 2.8). Dem ist zu entgegnen, dass ein Schulkind, solange es in der Regelschule beschult wird, Teil eines Klassenverbands ist, für den eine Klassenlehrperson die Verantwortung innehat, und dass die Suche nach einem geeigneten Lernsetting ohne die Involvierung dieser Lehrperson respektive ohne dass diese Lehrperson das betroffene Schulkind kennt, kaum zielführend ist.