Die Erforderlichkeit wird dadurch untermauert, dass die Beruhigung des Klimas in der aufgewühlten und instabilen Klasse des Beschwerdeführers angesichts der Tatsache, dass die Klasse nach den Herbstferien von einer neuen Lehrperson übernommen wurde, offensichtlich eine gewisse Dringlichkeit aufwies. Denn es liegt in der Natur der Sache, dass gerade ein ohnehin erschütterte Klassengefüge besonders sensibel auf Irritationen reagiert und die Klasse des Beschwerdeführers und deren Umfeld daher weitere Konfliktsituationen bis hin zu einer möglichen weiteren Kündigung in der Probezeit durch die neue Lehrperson wohl kaum mehr verkraftet hätten, wie zahl-