An erster Stelle der Kaskadenordnung stehen die Massnahmen gemäss § 38b Schulgesetz. Dazu gehören Ermahnungen, zusätzliche Arbeiten und kurzfristige Ausschlüsse vom Unterricht oder von besonderen Veranstaltungen. Diese Disziplinarmassnahmen sind sofort durch Lehrpersonen vollstreckbar.