Die im Schulgesetz angelegte Stufenfolge entspricht dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Sie ermöglicht die schrittweise Anwendung von Disziplinarmassnahmen, die gemäss der vorgegebenen Hierarchie sicherstellt, dass höherstufige und damit schwerere Disziplinarmassnahmen nur dann ergriffen werden, wenn mildere Massnahmen nicht ausreichen. Über diese Reihenfolge wird geprüft, ob ein niederschwelliger Eingriff ausreichend ist, bevor zu einer intensiveren Massnahme übergegangen wird. Damit dient die Einhaltung der Kaskadenordnung der Wahrung der Verhältnismässigkeit.