Die Vereinbarung vom 5. September 2023 sieht vor, dass ein Verstoss des Beschwerdeführers disziplinarische Massnahmen zur Folge hat. Es wird darin explizit erwähnt, dass die Gesamtschulleitung und der Gemeinderat beispielsweise prüfen würden, ob ein befristeter Schulausschluss des Beschwerdeführers angezeigt sei. Die Vereinbarung wurde für die Dauer vom 5. September 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geschlossen; diese Dauer kann als eine Art Bewährungsfrist erachtet werden.