Dies ist auch dann der Fall, wenn weitere Faktoren den Schulbetrieb erschweren und sich ausserdem Mitschülerinnen und Mitschüler am störenden Verhalten beteiligen, da durch die Abwesenheit des Beschwerdeführers das Zusammenspiel mit seiner Klasse und die entsprechenden Mitschülerinnen und Mitschüler für die Dauer seiner Abwesenheit wegfällt. Eine – zumindest vorübergehende – Separation eines Schülers von seiner Klasse ist insbesondere dann ein geeignetes Instrument, um die Klasse sowie auch den entsprechenden Schüler zu beruhigen, wenn der betreffende Schüler, den Unterricht vornehmlich oder auch nur unter anderem deswegen stört, weil er die Aufmerksamkeit