Daher erscheint ein befristeter Schulausschluss angesichts der instabilen Situation und der immer wieder auftretenden Störungen des Unterrichts durch den Beschwerdeführer grundsätzlich geeignet, um den Schulbetrieb zu beruhigen. Denn mit Abwesenheit des Beschwerdeführers fallen auch die durch ihn veranlassten Störungen weg.