Der Gemeinderat Q._____ führt in seiner Stellungnahme vom 5. März 2024 im Rahmen seiner Beantwortung verschiedener Fragen seitens des Rechtsdiensts BKS aus, dass die sich in den Akten befindende Lernvereinbarung vom 5. September 2023 [mit Gültigkeit bis 31. Oktober 2023] als gegenstandslos geworden zu betrachten sei und sie in keinem Zusammenhang stehe mit der Vereinbarung vom 5. September 2023 mit Gültigkeit bis 31. Dezember 2023. Weiter führt der Gemeinderat Q._____ aus, dass der Beschwerdeführer am 19. September 2023 nicht in der Sportunterricht mitgenommen worden sei, da dies für die Lehrperson nicht tragbar gewesen sei.