Der im August 2022 vollzogene Klassenwechsel habe einen pädagogischen Hintergrund gehabt, keinen disziplinarischen. Ebenfalls falsch und aktenwidrig sei die Aussage unter Ziffer 2 des Meldeformulars Schulaufsicht, dass eine Ermahnung bezüglich Antrags auf Prüfung eines befristeten Schulausschlusses stattgefunden habe. Eine Ermahnung befände sich weder in den Akten, noch sei ihm gegenüber eine solche mit Blick auf einen Schulausschluss ausgesprochen worden. Er und seine Eltern seien von der Ankündigung, dass ein Schulausschluss erfolgen werde, vielmehr überrumpelt worden. Eine vorgängige Ermahnung habe nicht stattgefunden.