17 von 27 andere Klasse. Die Versetzung sei im Einvernehmen mit seinen Eltern erfolgt und stelle kein disziplinarische Massnahme dar. Sie sei aus pädagogischen, nicht aus disziplinarischen Gründen erfolgt. Bei der Prüfung der Verhältnismässigkeit gehe es auch darum, zu prüfen, ob bereits mildere disziplinarische Massnahmen ergangen seien, was bei ihm nicht der Fall sei (Beschwerde vom 7. Dezember 2023, S. 17 ff.).