Es würden ihm kleinere Vergehen vorgeworfen, die weder für sich alleine noch in ihrem Zusammenspiel einen Schulausschluss rechtfertigen könnten. Es brauche für einen Schulausschluss einen Vorfall, der so schwer wiege, dass der Schüler als untragbar angesehen werde. Solches sei vorliegend nicht im Ansatz ersichtlich und werde ihm denn auch nicht vorgeworfen. Vielmehr handle es sich bei den aufgeführten Vorfällen um Vorfälle, die durch die Klassenlehrperson zu klären seien und nicht durch den Gemeinderat. Es sei – entgegen der Aussage der Vorinstanz – falsch, dass er "mehr oder weniger dauernd" den Unterricht störe.