16 von 27 hohes Gewicht zukomme. Von solchen Einschätzungen könnten Schulbehörden und Beschwerdebehörden nur bei Vorliegen von triftigen Gründen abweichen. Es erstaune, dass die Schule Q._____ ihren Antrag auf Schulausschluss nach der E-Mail von N._____ nicht zurückgezogen habe. Der Gemeinderat habe jedenfalls erst am 9. Oktober 2023 seinen Entscheid gefällt; es wäre der Schule Q._____ ohne Weiteres möglich gewesen, ihren Antrag an den Gemeinderat zurückzuziehen. Die Disziplinarmassnahme erweise sich in fachlicher Hinsicht als verfehlt.